Benötigen Sie einen Treppenlift nur vorübergehend oder wollen Sie Ihren finanziellen Rückhalt nicht beanspruchen, so besteht die Möglichkeit, einen Lift von uns zu mieten.
Ein Mietlift lohnt sich vor allem, wenn der Lift nur für eine begrenzte Zeit gebraucht wird, zum Beispiel nach einer Operation, während einer Reha oder wenn ein Umzug absehbar ist. Für eine dauerhafte Nutzung ist der Kauf meist günstiger.
Welche Lösung zu Ihrer Treppe und Ihrer Situation passt, klären wir bei einer kostenlosen Beratung vor Ort. Rufen Sie uns an: 0371 / 91 22 77 62 (Montag bis Freitag, 9 bis 19 Uhr).
Hier finden Sie Fragen und Antworten zu unseren Dienstleistungen. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Die Miete eines Treppenliftes ist auf kurzem Zeitraum bis maximal 2 Jahre lohnenswert. Nach den Montagekosten zahlt die bedürftige Person während der Miete einen vorher festgelegten Betrag, der monatsweise fällig wird. Der Vorteil eines solchen Miettreppenliftes ist, das der im Vergleich für eine Miete oft schon ab 50 Euro pro Monat, für einen gebrauchten geraden Lift, gemietet werden kann. Mietet man dann allerdings mehr als zwei Jahre, wäre der Lift auch schon wieder fast bezahlt. Hier lässt sich dann aber auch oft mit dem Anbieter verhandeln, um eine vollständige Finanzierung ab zuschließen sodass der Lift dann doch in Eigentum übergeht. Folglich gilt es auch bei der Miete, von Einzelfall zu Einzelfall zu schauen, um abzuwägen, ob eine Miete sich tatsächlich lohnt. Kurze Zeiten von einem halben bis einem ganzen Jahr, zum Überbrücken von zum Beispiel Unfallschäden, machen beim Mieten am meisten Sinn.
Ist abzusehen, dass die körperlichen Beeinträchtigungen nur von vorübergehender Natur sind, so sollte man einen Treppenlift lediglich anmieten. Eine solche zeitlich begrenzte Nutzung liegt beispielsweise nach einem Unfall vor, wenn abzusehen ist, dass nach einer Rehabilitation die körperlichen Einschränkungen nicht mehr bestehen.
Wer einen Treppenlift mietet, der rechnet nach einer bestimmten Zeit meist mit einer vollständigen Rehabilitation. Tritt diese jedoch nicht wie gewohnt ein, so können durch den Mietvertag und den monatlichen Mietkosten wesentlich höhere Gesamtkosten entstehen, als bei einem Kauf eines Treppenliftes. Ferner muss häufig zu Beginn eines solchen Mietvertrages eine nicht unerhebliche Einmalzahlung vorgenommen werden, die für den Betroffenen eine Hürde darstellen kann. Wichtig: Lassen Sie sich auch bei einem Mietvorhaben zu den einzelnen Fördermaßnahmen beraten.
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